Tipp
Bevor man Pflegeleistungen (Pflegegrad) beantragt (i. d. R. bei der Krankenkasse), empfiehlt es sich ein Angebot eines Versicherers für die mit 5 € monatlich staatlich geförderte private Pflege-Zusatzversicherung „Pflege-Bahr“ einzuholen.
Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheits-Check. Man bekommt sie also auch mit der Diagnose MS. Der Versicherer darf niemanden wegen Krankheit ablehnen oder ihm Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse auferlegen. Allerdings darf man noch nicht pflegebedürftig sein.
Sie hat maximal 5 Jahre Wartezeit. Der Pflegefall darf früher eintreten.
Um die Förderung kümmert sich der Versicherer. Sie mindert automatisch den Monatsbeitrag.
Landespflegegeld zusätzlich zu Pflegeleistungen
Wenn Pflegegrad 2 oder höher gewährt wurde, sollte man nicht vergessen das bayerische Landespflegegeld (1000 € jährlich) zu beantragen.
Einmaliger einfacher Antrag – dauerhafte Zahlung.
Die Antragsfrist endet mit 31.12. (für das mit 30.9. desselben Kalenderjahres ablaufende „Pflegegeldjahr“).
Alle Angaben ohne Gewähr.